Die Elektrokontrollen sind nicht etwas neues ! Von 1932 - 2002 wurden die Kontrollen für elektrische Hausinstallationen durch den Stromlieferanten z.B. BKW AG, EWB Bern durchgeführt.
Auf 2002 wurde die Niederspannungsinstallationsverordnung ( NIV ) revidiert. Ab 2002 dürfen die Netzbetreiber in ihrem Versorgungsgebiet keine Hausinstallationskontrollen mehr durchführen.
Es ist nun die Pflicht des Eigentümers der elektrischen Installationen in folgenden Fällen ihre Anlagen durch ein unabhängiges Kontrollorgan überprüfen zu lassen.
Nach Aufforderung durch den Netzbetreiber
Handänderung, Sicherheitsnachweis nicht älter als 5 Jahre
Unabhängige Abnahmekontrolle bei Änderungen oder Neuinstallationen im Gewerbe
Für jede neue oder geänderte Elektroinstallation muss der Eigentümer dem Netzbetreiber einen Sicherheitsnachweis einreichen. In der Regel übernimmt ihr Installateur diese Aufgabe ( Niederspannungsverordnung ).